Parkplatzbewirtschaftung
Das Amt für Sicherheit vollzieht in der Stadt Romanshorn die Parkierungsvorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung. Der Vollzug beschränkt sich auf die Regelungen gemäss Ordnungsbussenverordnung und den vom Kanton an die Gemeinden zum Vollzug übertragenen Übertretungstatbeständen.
Parkierung in Romanshorn:
Blaue Zone zum Parkieren befinden sich in folgenden Strassen:
- Alleestrasse
- Alpenstrasse
- Bahnhofstrasse
- Bankstrasse
- Hafenstrasse
- Mittlere Gasse
- Pestalozzistrasse
- Rislenstrasse
- Seeblickstrasse
- Sternenstrasse
- Wasserwerkstrasse
Parkregime Blaue Zone: Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen muss keine Parkscheibe gestellt werden.
Gebührenpflichtige Parkplätze befinden sich an folgenden Orten:
Parkplatz | Gebührenpflicht | max. Parkierungsdauer | Gebührenansatz |
---|---|---|---|
Seebad Minigolf | 07:00 - 18:00 Uhr | 5 Tage | Fr. 1.-- pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 6.-- für den ganzen Tag |
Seebad 2 | 07:00 - 18:00 Uhr | 5 Tage | Fr. 1.-- pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 6.-- für den ganzen Tag |
Surfwiese | 07:00 - 18:00 Uhr | 5 Tage | Fr. 1.-- pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 6.-- für den ganzen Tag |
Schlossberg | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 8.-- für den ganzen Tag |
Inseli | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 8.-- für den ganzen Tag |
See Promenade | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 2.-- pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 12.-- für den ganzen Tag |
See 1 (Gustav Kahn) / See 2 (Panem) | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 2.-- pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 12.-- für den ganzen Tag |
Kirchgasse | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 8.-- für den ganzen Tag |
Bahnhofplatz | 07:00 - 19:00 Uhr | 1 Stunde |
Parkscheibe muss hinterlegt werden |
Rislen |
07:00 - 19:00 Uhr |
1 Tag | Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden Fr. 8.-- für den ganzen Tag |
Gottfried-Keller-Strasse | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.-- für 2 Stunden Fr. 2.-- für 3 Stunden Fr. 3.-- für 4 Stunden Fr. 4.-- für 5 Stunden Fr. 5.-- für den ganzen Tag |
Weitenzelgstrasse Feldeggstrasse |
07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.-- für 2 Stunden Fr. 2.-- für 3 Stunden Fr. 3.-- für 4 Stunden Fr. 4.-- für 5 Stunden Fr. 5.-- für den ganzen Tag |
Volksgarten / Neustrasse | 00:00 - 24:00 | 1 Tag |
Fr. 1.-- für 2 Stunden |
Parkhaus Bodan | 00:00 - 24:00 | unbeschränkt | die ersten 30 Minuten sind kostenlos Fr. 0.50 ab 30 Minuten bis 1 Stunde Fr. 1.-- ab 2. - 4. Stunde (je Stunde) Fr. 1.50 ab 5. - 7. Stunde (je Stunde) Fr. 2.-- ab 8. - 16. Stunde (je Stunde) |
Die Parkgebühren können Sie auch bargeldlos mittels Parkingpay und TWINT bezahlen.
Nächtliches Dauerparkieren
Das Parkieren in Romanshorn auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. Bei regelmässiger Sichtung (drei Sichtungen innert sechs Monaten) wird die Nachparkierungsgebühr in der Höhe von Fr. 30.--/Monat, gemäss Parkierungsreglement Art. 5 Abs. 2 fällig.
Parkieren mit Mobilitätseinschränkungen (Gehbehinderung):
Unter Beachtung von Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und Art. 20a der Verkehrsregelverordnung, können gehbehinderte Personen und Organisationen, welche diese transportieren, Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen. Von einer erheblichen Gehbehinderung wird gesprochen, wenn die betroffene Person dauernd oder vorübergehend während mindestens 6 Monaten soweit eingeschränkt ist, dass eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 Meter, bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist.
Die Art der Gehbehinderung ist auf dem Formular "Ärztliche Bescheinigung über eine Mobilitätsbehinderung" vom Arzt zu bescheinigen (Art. 20a Abs. 5 VRV). Das Gesuchsformular für die schweizweit gültige Parkkarte ist zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung dem Strassenverkehrsamt Thurgau einzureichen.
Die Parkkarte ermöglicht das zeitlich unbeschränkte und gebührenfreie Parkieren in Romanshorn an allen Orten, sofern der übrige Verkehr weder behindert noch gefährdet wird und unter Beachtung der Parkierungsbeschränkungen gemäss Art. 19 Abs. 2 - 4 VRV.
Das Parkieren ist wie folgt untersagt:
a) wo das Halten verboten ist;
b) an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Berich von Kurven und Kuppen:
c) in Engpässen und neben Hindernissen in der Fahrbahn;
d) auf Einspurstrecken sowie neben Sicherheitslinien, ununterbrochenen Längslinien und Doppellinien, wenn nicht eine wenigstens 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt;
e) auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen nächer als 5 m von der Querfahrbahn entfernt;
f) auf und seitlich angrenzend an Fussgängerstreifen sowie, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist, näher als 5m vor dem Fussgängerstreifen und auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir;
g) auf Bahnübergängen und Unterführugen;
h) vor Signalen, wenn sie verdeckt würden;
i) bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe ist jegliches Halten auf dem angrenzenden Trottoir untersagt;
j) auf Hauptstrassen ausserorts;
k) auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe;
l) auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen;
m) näher als 20 m bei Bahnübergängen;
n) auf Brücken;
o) vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken;
zudem gelten die Parkierungserleichterungen nicht für privat bewirtschaftete Parkflächen (z.B. richterliche Verbote, Parkhäuser, Einstellhallen usw.).
Ausnahmebewilligungen:
Für die Beantragung von Ausnahmebewilligungen im Zusammenhang mit dem motorisierten Individualverkehr nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Parkierungsreglement der Stadt Romanshorn