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Bestattungsamt

Bestattungswesen

Das Bestattungsamt Romanshorn bearbeitet alle Todesfälle von Personen, welche Ihren letzten Wohnsitz in Romanshorn hatten. Wir beraten Sie gerne bezüglich der Bestattungsanordnung (s. unten), welche zu Lebzeiten erstellt werden kann und als letztwilliger Wunsch bezüglich der Bestattungsart oder der Grabart gilt.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie als Angehörige/r einer verstorbenen Person direkt betroffen sind und mit uns die Formalitäten besprechen möchten. Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um folgende Fragen zu besprechen:

  • Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung)
  • Ort und Zeit der Abdankung
  • Begräbnisart (Gemeinschaftsgrab/Urnengrab/Erdgrab/Familiengrab/Baumgrab)

Sie erreichen uns unter Tel. 058 346 83 00.
In dringenden Fällen, ausserhalb der Öffnungszeiten, wenden Sie sich bitte an die Schreinerei Rüegge AG unter Tel. 071 463 13 70.

Wir benötigen für die Bearbeitung eines Todesfalls folgende Unterlagen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung im Original (Bescheinigung des Arztes, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist)

Zusätzlich bei ausländischen Staatsangehörigen: Pass

  • Ausländerausweis
  • wenn möglich Geburtsschein
  • bei verheirateten Personen, wenn möglich, den Eheschein

Bestattungsanordnung

Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche der verstorbenen Person haben. Angesichts der Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsanordnung kann helfen, die Situation deutlich zu entspannen.
In der Bestattungsanordnung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient als Willensäusserung der verstorbenen Person. Die Bestattungsanordnung wird auf dem Bestattungsamt hinterlegt. Sie finden die Bestattungsanordnung hier: Bestattungsanordnung

Beratung im Bestattungswesen

Merkblätter für Angehörige bei einem Todesfall:
Evangelische Konfession
Katholische Konfession

Amtliche Beurkundung eines Todesfalls
Für die Beurkundung eines Todesfalles ist das Zivilstandsamt des Sterbeortes zuständig.

Erbschaft und Inventar

Die Nachlassregelung gehört in den Zuständigkeitsbereich des Notariats. Für Romanshorn ist dies das Notariat in Arbon. Das Notariat wird im Rahmen der Organisation des Todesfalles durch das Bestattungsamt benachrichtigt.