Direkt zum Inhalt springen

Krankenversicherungspflicht und Prämienverbilligung

Seit 1996 besteht in der Schweiz die Krankenversicherungspflicht. Die Einwohnerdienste überprüfen deren Einhaltung. 

Aufgaben der Krankenkassenkontrollstelle:

  • Prüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Krankenversicherungsverordnung (KVV) .
  • Zwangszuweisung an einen Krankenversicherer bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Grenzgänger/Kurzaufenthaltsbewilligung L; Überprüfung bezüglich die Befreiung von der Schweizerischen Krankenversicherungspflicht.
  • Individuelle Prämienverbilligung:

    - Informationen und das Merkblatt zur Prämienverbilligung finden Sie beim
      Amt für Gesundheit, Rubrik Merkblätter
    - Entgegennehmen und Bearbeiten der Antragsformulare; Antragsformular  
    - Prüfung und Berechnung des Prämienverbilligungsanspruches
    - Entgegennehmen und Bearbeiten von Anträgen auf Neubemessung der Prämienverbilligung

Links

Amt für Gesundheit TG
Comparis.ch
Santesuisse (Branchenorganisation der Schweizerischen Krankenversicherer)
Ombudsstelle Krankenversicherung
Prämienrechner Bundesamt für Gesundheit