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Grundlagen

Schutzplan

Der Schutzzonenplan ist Teil des Rahmennutzungsplans. Er wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Romanshorn am 2. Oktober 2000 zusammen mit dem Zonenplan und dem Baureglement erlassen und vom Regierungsrat am 7. August 2001 genehmigt.

Der Schutzplan ist für die Grundeigentümer verbindlich.

Die Bestimmungen zum Schutz von Natur- und Kulturobjekten finden sich in Art. 56 ff. des Baureglements.