Laufende Projekte
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Projekte aus dem Bereich der Stadtplanung.
Neugestaltung der Hafenpromenade
Die Romanshornerinnen und Romanshorner entscheiden am 14. Juni 2026 an der Urne über die Aufwertung der Hafenpromenade mit Bau einer Tiefgarage. Die Realisierung ist abhängig vom Bau des Hafenhotels der Schweizerischen Bodensee Schifffahrt AG (SBS). Mit der Abstimmung will der Stadtrat rechtzeitig die Voraussetzung für eine koordinierte Entwicklung schaffen.
Termine
- Öffentlicher Spaziergang Hafenpromenade vom 30. Mai 2026
Am 30. Mai 2026 um 10.00 Uhr stellt die Stadt Romanshorn die geplante Erneuerung der Hafenpromenade bei einem öffentlichen Spaziergang vor. Treffpunkt ist bei der Hafenlounge. Stadtpräsident Roger Martin und Stadtrat Philipp Gemperle erläutern das Projekt von der Hafenpromenade bis zum Gintzburger-Areal und beantworten gerne Fragen. Der Anlass dauert rund eine Stunde und findet bei jeder Witterung statt. Im Anschluss sind alle Teilnehmenden zu Kaffee und Gipfeli eingeladen. - Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2026
FAQs
Warum braucht es überhaupt eine Tiefgarage?
Die Tiefgarage unter der Hafenpromenade ersetzt die heutigen oberirdischen Parkplätze in Seenähe. Dadurch werden Flächen am See frei, die in einen attraktiven öffentlichen Raum umgestaltet werden können. Die Autos verschwinden mehrheitlich unter der Erde, und das Ende der Hafenstrasse wird für Fussgänger und den Langsamverkehr freigespielt.
Warum werden nicht einfach weniger Parkplätze am See angeboten?
Weil die Parkplätze am See heute stark genutzt werden. Mit der Tiefgarage kann die Parkierung verlagert werden, ohne die Erreichbarkeit des Hafenareals zu beeinträchtigen. Ausserdem könnte die untere Hafenstrasse ohne die Tiefgarage nicht vom motorisierten Verkehr befreit werden.
Warum reichen andere Parkhäuser in Romanshorn nicht aus?
Weil sie die Funktion der seenahen Parkplätze nicht übernehmen können. Für die Nutzung des Hafenbereichs braucht es einen Ersatz direkt vor Ort.
Was bringt das Projekt konkret?
Es schafft mehr Aufenthaltsqualität auf der Nordseite des Hafenbeckens und beim Seepark, mehr Grün, mehr Raum für Begegnung sowie sicherere Fuss- und Velowege. Gleichzeitig wird der Verkehr im Hafenbereich besser geordnet, und der Such- und Poserverkehr an der unteren Hafenstrasse wird deutlich eingedämmt.
Inwiefern ist die Neugestaltung der Hafenpromenade inkl. einer Tiefgarage mit Platzgestaltung vom Bau des Hafenhotels abhängig?
Die öffentliche Tiefgarage ist baulich direkt mit dem Hotel der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt AG verknüpft. Sie nutzt die Zufahrt über die Hotelgarage und wird daran angebaut. Eine Realisierung ist deshalb nur im Zusammenhang mit dem Bau des Hotels möglich.
Wie ist denn der Zwischenstand beim Hotel?
Das Projekt für das Hotel befindet sich im fortgeschrittenen Planungs- und Bewilligungsverfahren. Die Genehmigung des Gestaltungsplans wird in naher Zukunft erwartet. Sobald die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können die Baugesuche eingereicht werden.
Warum ist die Aufwertung der Hafenpromenade an die Tiefgarage gebunden?
Es ist ein Gesamtkonzept: Ein weitgehend autoloser und parkplatzfreier Bereich am Ende der Hafenstrasse ist nur möglich, wenn die heutigen Parkplätze in unmittelbarer Nähe ersetzt werden.
Warum kostet das Projekt so viel?
Weil es nicht nur um Parkplätze geht, sondern um eine umfassende Neugestaltung der Hafenpromenade mit Tiefgarage, Platzgestaltung und Umgebung. Mittel- bis langfristig ist das Projekt kostenneutral und verursacht keine Kosten für die Steuerzahlenden.
Was kostet die Vorlage genau?
Für die Neugestaltung der Hafenpromenade mit Tiefgarage und Platzgestaltung wird ein Bruttokredit von 9,94 Millionen Franken beantragt. Für das Dach kommt ein separat abzustimmender Bruttokredit von 1,397 Millionen Franken dazu.
Wie hoch ist der effektive Finanzierungsbedarf?
Tiefgarage / Neugestaltung Hafenpromenade: 1.784 Mio. Franken Dach über dem Platz: 1.397 Mio. Franken Total für beide Vorlagen: 3.181 Mio. Franken
Warum ist der effektive Finanzierungsbedarf tiefer als der Bruttokredit?
Weil das Grundstück bereits der Stadt gehört und weil Mittel aus der Spezialfinanzierung Parkplatzbewirtschaftung sowie ein Kantonsbeitrag angerechnet werden. Dadurch ist faktisch bereits eine Vorfinanzierung vorhanden.
Wie viele Parkplätze entstehen in der Tiefgarage?
Es entstehen 82 öffentliche Parkplätze, darunter 3 Behindertenparkplätze.
Was kostet ein Parkplatz?
Die gesamten Betriebskosten pro Jahr betragen 180'000 Franken (inkl. Abschreibungen). Dem stehen erwartete jährliche Einnahmen aus Parkgebühren von 266'000 Franken gegenüber. Nach diesem Rechnungsmodell wäre die Investition nach rund 33 Jahren vollständig amortisiert. Pro Parkplatz ergeben sich damit jährliche Betriebskosten von 2'195 Franken bei erwarteten Einnahmen von 3'240 Franken.
Wie finanziert sich die Tiefgarage im Betrieb?
Die Tiefgarage soll sich langfristig über Parkeinnahmen selbst tragen. Aus den jährlichen Kosten und den erwarteten Einnahmen ergibt sich ein Ertragsüberschuss zugunsten der Spezialfinanzierung der öffentlichen Parkplätze.
Es gibt Stimmen, die sagen, diese Kosten seien etwas hoch…
Es ist eine bewusste Investition der Stadt in die Aufwertung der unteren Hafenstrasse, der Hafenpromenade und des Seeparks. Bei einem Projekt an dieser Lage steht nicht primär die Rendite im Vordergrund, sondern der öffentliche Nutzen. In eher ländlich geprägten Gebieten wie Romanshorn sind Tiefgaragen dieser Art in der Regel nur mit Beteiligung der öffentlichen Hand realisierbar. Sie wird keine markante Rendite erzielen, soll aber selbsttragend sein.
Und wie sieht es beim Dach und bei der Umgebung aus?
Die jährlichen Kosten für Dach und Umgebung gehen zulasten der ordentlichen Jahresrechnung.
Wieso lässt man die Tiefgarage nicht von einem privaten Investor bauen?
Die Stadt hat verschiedene Unternehmen angefragt, die in diesem Bereich tätig sind. Sie haben alle abgesagt, weil sie im Gegensatz zur Stadt primär auf die mögliche Rendite fokussieren. Diese fällt in ländlichen Gegenden tiefer aus als in Grossstädten wie Zürich, Bern oder Lausanne. Die Stadt Romanshorn sieht die Tiefgarage jedoch als notwendige Voraussetzung für die weitere Entwicklung des gesamten Hafenareals. Es handelt sich deshalb um eine grundlegend andere, nicht primär renditeorientierte Betrachtungsweise.
Weshalb wird über das Dach separat abgestimmt?
Weil die Stimmberechtigten aus Kostengründen getrennt über die Neugestaltung der Hafenpromenade mit Tiefgarage und über das raumbildende Dach entscheiden können. So können sie selbst bestimmen, ob sie die Bedachung wünschen oder nicht.
Braucht es das Dach überhaupt?
Das Dach wertet den Platz zusätzlich auf. Es bietet Schutz vor Sonne und Regen und ermöglicht eine vielseitige Nutzung des Bereichs. Auch für eine erneute gastronomische Zwischennutzung analog zur Hafenlounge bringt das Dach viele Vorteile.
Was ist unter dem Dach vorgesehen?
Der Bereich kann neben temporärer Gastronomie auch für Versammlungen, Märkte oder Feste genutzt werden. In einer späteren Phase können dort zudem Räume, beispielsweise für eine feste Gastronomie, eingebaut werden.
Warum wird nicht gleich ein vollständiger Gastrobau realisiert?
Darauf wird aus Kostengründen vorerst verzichtet. Das Projekt ist jedoch so angelegt, dass ein späterer Ausbau möglich ist.
Wie wird die Tiefgarage erschlossen?
Die Zufahrt erfolgt über die Rampe der hoteleigenen Tiefgarage zwischen dem Hotel und den Bahngleisen. Der öffentliche Teil schliesst an die Hotelgarage an und ist über zwei separate Treppenhäuser, eines davon mit Lift, mit dem Platz verbunden.
Ist das Projekt vom Hotel abhängig?
Ja. Die öffentliche Tiefgarage kann nur zusammen mit dem Hafenhotel der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt AG realisiert werden.
Warum ist das so?
Weil die Erschliessung der Tiefgarage auf eine gemeinsame Realisierung mit dem Hotel ausgerichtet ist und dabei gezielt Synergien genutzt werden.
Was verbessert sich beim Verkehr?
Der Bereich vom Restaurant Schiff und der Einfahrt zur Tiefgarage bis zum See wird weitgehend autofrei. Damit entfällt der Suchverkehr zu den heutigen Parkplätzen, das Poserproblem wird entschärft und es entsteht eine einzigartige Atmosphäre.
Was bedeutet das für die Hafenstrasse?
Auf der gesamten Hafenstrasse ist Tempo 30 vorgesehen. Ab dem Brunnen beim Restaurant Schiff wird der motorisierte Verkehr auf Anwohnende und Zubringerdienste beschränkt. Es könnte eine Begegnungszone entstehen.
Bleiben Fuss und Veloverbindungen erhalten?
Ja. Die Verbindungen bleiben durchgehend gewährleistet und werden gezielt gestärkt.
Was passiert bei einem Nein? Dann bleiben die oberirdischen Parkplätze am See bestehen. Die grundlegenden Probleme mit Verkehr, Parkplatzsuche und der eingeschränkten Nutzung des Seeufers bleiben damit ebenfalls ungelöst.
Kann nur für die Bedachung, aber gegen die Tiefgarage gestimmt werden?
Ein Ja zur Bedachung setzt ein Ja zur Neugestaltung der Hafenpromenade inkl. einer Tiefgarage mit Platzgestaltung voraus. Ohne Tiefgarage können die Aufgänge, über denen das Dach vorgesehen ist, nicht realisiert werden.
Wie ist das Projekt entstanden?
Dem Projekt ging ein mehrjähriger Planungsprozess mit Beteiligung verschiedener Interessengruppen voraus, unter anderem der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt AG. Der Gestaltungsplan basiert auf dem Studienauftrag und dem weiterentwickelten Siegerprojekt «Brise».
Wurde die Bevölkerung einbezogen?
Ja. Es fand ein partizipativer Planungsprozess mit verschiedenen Interessengruppen statt.
Ist das Projekt auch aus Sicht des Ortsbildschutzes vertretbar?
Ja. Das projektspezifische Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission kommt zum Schluss, dass das Projekt mehrheitlich zur Entlastung und Aufwertung des ISOS-Gebiets beiträgt.
Wie wird der Freiraum gestaltet? Geplant ist ein grosszügiger, klimaangepasster und ökologisch wertvoller öffentlicher Raum mit Bäumen, Sträuchern, durchlässigen Flächen, Aufenthaltsbereichen und vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten.
Was bringt das der Bevölkerung?
Es entsteht mehr Raum für Erholung und Begegnung, der Zugang zum See wird verbessert, und die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Hafenbereich steigt deutlich.
Wann könnte gebaut werden?
Der frühestmögliche Baustart ist Ende 2027, sofern der Gestaltungsplan und die Baubewilligungen ohne weitere Rechtsmittelverfahren genehmigt werden können.
Warum empfiehlt der Stadtrat ein Ja?
Weil das Projekt die Grundlage für eine langfristige Aufwertung der Hafenpromenade und des gesamten Areals Hafen Nord schafft, den Verkehr ordnet und die Aufenthalts- und Lebensqualität am See insgesamt deutlich verbessert.
Was kostet die Tiefgarage in der Erstellung und im Betrieb?
Das vorliegende Projekt ist nicht auf Rendite ausgerichtet. Die Tiefgarage soll einen der attraktivsten Bereiche von Romanshorn vom Such- und Parkverkehr entlasten und langfristig kostenneutral für die Steuerzahlenden sein.
In einer Studie zu einer Tiefgarage in Glarus aus dem Jahre 2022 ist Folgendes nachzulesen:
«Für die Realisierung von Parkhäusern (Einstellhallen mit rund 100-200 Einheiten, zentraler Standort) lassen sich diverse Beispiele aus anderen Schweizer Mittelzentren finden. Allen eigen ist, dass sie zu einem wesentlichen Teil oder gesamthaft durch die öffentliche Hand finanziert und meist auch betrieben werden.
Die Assetklasse ‘Parkhaus’ ist im gesamtschweizerischen Kontext und im Vergleich zum Ausland nur schwach ausgeprägt. Dies ist historisch auf mehrere Gründe zurückzuführen. Vereinzelte Beispiele privater Parkhäuser finden sich an stark frequentierten Lagen in Grosszentren, in Tourismusorten oder an Standorten mit hoher Mikrozentralität, etwa bei Shoppingcentern.»
Das bedeutet, dass Parkhäuser für private Investoren in der Regel nur dort rentabel sind, wo eine hohe Besucherfrequenz auf ein knappes Parkplatzangebot trifft. In eher ländlich geprägten Gebieten ist deshalb regelmässig eine Mitbeteiligung der öffentlichen Hand oder die Schaffung geeigneter Anreize, etwa in Form eines günstigen Baurechtszinses, erforderlich. Für das vorliegende Projekt sind daher Rentabilitätsrechnungen mit Renditeerwartungen nicht sachgerecht. Im Vordergrund steht vielmehr die Aufwertung der unteren Hafenstrasse, der Hafenpromenade und des Seeparks.
Wie gestaltet sich die Erstellungskosten?
Die Erstellungskosten resp. der Finanzierungsbedarf gemäss BKP (Baukostenplan) gestaltet sich wie folgt:
| Finanzierungsbedarf Neugestaltung Hafenpromenade mit Tiefgarage nach BKP | ||
|---|---|---|
| Beantragter Bruttokredit | 9'940'000 | |
| Abzüglich | Kosten Grundstück
(2014 über Landkreditkonto erworben) |
-1'828'722 |
| Nettokredit I
Neugestaltung Hafenpromenade |
8'112'000 | |
| Abzüglich | Spezialfinanzierung Parkplatzbewirtschaftung;
Stand per 31.12.2025 |
-4'420'000 |
| Abzüglich | Spezialfinanzierung Parkplatzbewirtschaftung;
Zuwachs 2026 bis 2029 |
-1'200'000 |
| Abzüglich | Beitrag Kanton Zeitpunkt Landkauf
Rückstellung für Neugestaltung |
-708'000 |
| Effektiver Finanzierungsbedarf
Neugestaltung Hafenpromenade |
1'784'000 | |
| Beantragter Bruttokredit Dach | 1'397'000 | |
| Total Finanzierungsbedarf | 3'181'000 | |
Für ein Parkhaus sind die Erstellungskosten zwar wichtig, aber auch der Betrieb ist eine finanziell wichtige Komponente, die sich wie folgt gestaltet:
Betriebskosten Tiefgarage
Die jährlichen Betriebskosten sind nachstehend aufgeführt. Zu beachten ist, dass die Kostenberechnung nach der Systematik und den Grundsätzen der öffentlichen Rechnungslegung gemäss HRM2 erfolgt ist. Eine betriebswirtschaftliche Kalkulation aus Sicht eines privaten, gewinnorientierten Investors an touristischen Standorten oder in Zentren würde davon abweichen.
Die aufgeführten Kosten sind Richtwerte, die auf Erfahrungswerten beruhen.
|
Kosten |
CHF gesamt pro Jahr |
CHF pro Platz und Jahr |
|
Reparatur und Unterhalt 0.5% der Anlagekosten von CHF 6'848'000 |
35'000 |
420 |
|
Operativer Betrieb der Tiefgarage |
30'000 |
370 |
|
Abschreibung auf Investition inkl. Land, CHF 3'056'000 über 33 Jahre |
92'600 |
1'130 |
|
Kalkulatorische Verzinsung des Kapitals mit 1.5% |
22'900 |
280 |
|
Totale Betriebskosten pro Jahr |
180'000 |
2'200 |
Das Ingenieurbüro Ribi und Blum hat in einer separaten Berechnung die reinen Erstellungskosten der Tiefgarage ohne Lift, öffentliche Toiletten und Gastrokiosk ausgewiesen. Diese belaufen sich einschliesslich Reserven und Honoraren (BKP 1–9) auf 5'630'000 Franken beziehungsweise 68'658 Franken pro Tiefgaragenplatz. Damit bewegen sich die Kosten in einer ähnlichen Grössenordnung wie die Kostenberechnung aus dem Jahr 2022 für eine geplante Tiefgarage im Zentrum von Glarus.
Einnahmen
Die Berechnung der Einnahmen beruht naturgemäss auf Annahmen. Fachleute gehen in einer vorsichtigen Einschätzung von einer Auslastung von 15 Prozent bei einer Verfügbarkeit während 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche aus. Dies entspricht einer durchschnittlichen Belegung von 3.6 Stunden pro Parkplatz und Tag. Bei einer gegenüber den oberirdischen ungedeckten Parkfeldern um 50 Rappen höheren Parkgebühr ergäben sich daraus Jahreseinnahmen von 266'000 Franken beziehungsweise 3'250 Franken pro Parkplatz.
Basierend auf diesen Berechnungen ergibt sich nach Abzug sämtlicher kalkulatorischer Kosten ein jährlicher Überschuss von 86'000 Franken, der der zweckgebundenen Spezialfinanzierung zugewiesen wird.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Bau der Tiefgarage aus finanzieller Sicht keine hohe Rentabilität aufweist, jedoch selbsttragend ist. Da der Hauptzweck des Projekts in der Entlastung der östlichen Hafenstrasse und des Seeparks liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Tiefgarage bereits mittelfristig kostenneutral betrieben werden kann.
Was passiert mit dem Restaurant Hafenlounge, gibt es nach einem Ja zur Realisierung weiter gastronomische Angebote?
Ja, feste oder temporäre Gastro-Angebote an bester Lage soll es auch künftig geben. Die neue Hafenpromenade schafft dafür verschiedene Möglichkeiten. In der Projektplanung wurde dies bereits mitgedacht – etwa bei der nötigen Infrastruktur wie Strom, Wasser und Abwasser. In der Tiefgarage sind zudem Lager- und Technikräume vorgesehen. Wird auch das optionale Dach über den Aufgängen angenommen, ist im Dachstock bereits Raum für Lüftung und Technik eingeplant. In einer späteren Ausbauphase könnten unter dem Dach auch feste Räume eingebaut werden, zum Beispiel für einen ganzjährigen Gastrobetrieb. Die heutige Hafenlounge ist Teil der aktuellen Zwischennutzung der Hafenpromenade. Mit der Neugestaltung wird dieser Bereich neu organisiert. Die Hafenlounge wird deshalb nicht in der heutigen Form weitergeführt. Die Stadt ist dazu mit dem Betreiber im Gespräch.
1. Vorwort
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der See mit seinem Ufer gehört, wie die grosse Hafenanlage, zu den unbestrittenen Vorzügen unserer Stadt. Nicht nur in touristischer Hinsicht, sondern auch für die Wohnbevölkerung ist das Seeufer Anziehungspunkt und Begegnungsort zugleich. Seit Jahren werden die Brachen der ehemaligen Bundesbetriebe an der Hafenpromenade zwischengenutzt und geschätzt. Die grosse Anziehungswirkung hat aber auch eine Kehrseite: viel Verkehr und Lärm. Vor allem der Suchverkehr zu den Parkplätzen am See beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität deutlich.
Zusammen mit dem geplanten Bau des Hafenhotels soll aus der heutigen Zwischennutzung eine nachhaltige und langfristige Gestaltung des Hafenbeckens entstehen. Die Fläche von der Sommerresidenz Franzl über die Hafenlounge bis zum Alten Zollhaus soll mit Bäumen und Sträuchern begrünt und damit als Aufenthaltsraum mit hoher Qualität gestaltet werden.
Auf das ursprünglich geplante oberirdische Projekt mit einem vollständigen Gastrobau wird aus Kostengründen vorerst verzichtet. Es kann aber zu einem späteren Zeitpunkt dazu ausgebaut werden. Denn neben einer öffentlichen Toilettenanlage soll auch eine Dachkonstruktion den Platz aufwerten. Das lang gezogene Dach mit über 1000 Quadratmetern erinnert an die früheren SBB-Güterschuppen und bietet Schatten sowie Schutz vor Regen. In einer späteren Ausbauphase können unter der Dachkonstruktion Räume eingebaut werden, zum Beispiel für einen Gastronomiebetrieb. Die Dachkonstruktion ist einerseits als städtebaulicher Blickfang und andererseits als geschützter Nutzungsraum zusätzlich zur Tiefgarage gedacht. Über ihre Realisierung wird an der Urne mit einem separaten Stimmzettel entschieden.
Eine zentrale Rolle spielt die Tiefgarage. Sie ersetzt die heutigen Parkplätze in Seenähe. Damit kann das Ende der Hafenstrasse künftig verkehrsarm und attraktiv gestaltet werden. Das gesamte Areal ab dem Brunnen beim Restaurant Schiff soll so zu einer Aufenthalts- und Verweilzone werden. Dadurch können der Seepark neu gestaltet sowie Gastro-, Familien- und Freizeitangebote geschaffen werden. Zusammen mit der geplanten Seeufergestaltung wird auch der Bodensee besser zugänglich und erlebbar, unter anderem durch Renaturierung. Das Projekt soll sich langfristig über die Parkeinnahmen selbst finanzieren.
Aus Sicht des Stadtrats ist dieses Projekt notwendig, um die untere Hafenstrasse vom motorisierten Verkehr zu entlasten und die hohe Qualität der Hafenpromenade und des Seeparks künftig besser zur Geltung zu bringen. Es ist ein bedeutender Meilenstein für die weitere Entwicklung und vorläufig das letzte grössere Projekt der Stadt dieser Art. Deshalb empfiehlt er Ihnen, an der Urne zweimal Ja einzulegen.
2. Die Abstimmungsvorlage in Kürze
Mit der Neugestaltung der Hafenpromenade setzt die Stadt Romanshorn ihre Strategie konsequent fort, öffentliche Räume weniger auf den Verkehr und stärker auf das Leben und den Aufenthalt auszurichten. So entstehen klimaangepasste Frei- und Begegnungsräume mit hoher Aufenthaltsqualität für Einheimische und Gäste. Nach Jahrzehnten der Zwischennutzung soll das Gebiet zwischen dem Bahnübergang und dem Alten Zollhaus aufgewertet werden.
Die geplante Tiefgarage im Gebiet Hafenpromenade ist aktuell die einzige Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe des attraktivsten Seeuferbereichs Ersatz für die rund 120 bestehenden oberirdischen Parkplätze zu schaffen. Erst mit der Tiefgarage können diese Parkplätze gezielt reduziert und die frei werdenden Flächen aufgewertet werden. So entstehen vielfältige Begegnungsräume mit Freizeitnutzung. Nur so lässt sich das grosse Potenzial der Freiräume im Hafen Nord besser ausschöpfen und mit weiteren Angeboten ergänzen. Gleichzeitig können die Verkehrswege entflechtet und klarer geordnet werden.
Alle Massnahmen haben ein gemeinsames Ziel: Die Aufenthalts- und Lebensqualität im Gebiet deutlich zu verbessern. Auch wenn die Aufwertung etappenweise erfolgen soll, ist sie eine langfristige Investition in die Zukunft.
Geplant ist eine öffentliche Tiefgarage mit 82 Parkplätzen, darunter 3 Behindertenparkplätze. Sie ist rund um die Uhr zugänglich. Die Zufahrt erfolgt über die Rampe der hoteleigenen Tiefgarage mit 42 eigenen Parkplätzen. Der öffentliche Teil ist an die Hotelgarage angebaut und über zwei separate Treppenhäuser, eines davon mit Lift, mit dem Platz verbunden. Diese Treppenhäuser sind auch Fluchtwege und deshalb zwingend notwendig. Oberirdisch können sie von einem Dach überspannt werden und mit diesem eine Einheit bilden. Der Bereich dazwischen kann für feste und temporäre Gastronomie, Märkte oder Feste genutzt werden.
Mit dieser Vorlage stimmen Sie über zwei Bruttokredite ab: 9,940 Millionen Franken für die Neugestaltung der Hafenpromenade und den Bau einer öffentlichen Tiefgarage sowie 1,397 Millionen Franken für das raumbildende Dach. Nach Abzug der Grundstückskosten, die bereits 2014 über das Landkreditkonto finanziert wurden, der zweckgebundenen Mittel aus der Spezialfinanzierung Parkplatzbewirtschaftung und eines Beitrags des Kantons bleibt ein effektiver Finanzierungsbedarf von 3,181 Millionen Franken für beide Projekte.
Der Stadtrat will mit der Abstimmung rechtzeitig die Grundlage schaffen, damit die öffentliche Tiefgarage zusammen mit dem Hotel gebaut werden kann. Das ist nur möglich, wenn auch das Hotel der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt AG (SBS) realisiert wird. Die Zeichen dafür stehen gut.
Die Romanshorner Stimmberechtigten sind eingeladen, mit zwei Entscheiden die Grundlage für eine dauerhafte Aufwertung des Areals zu schaffen. So können anstelle von oberirdischen Parkplätzen hochwertige Begegnungsräume entstehen – auch für künftige Generationen.
3. Ausgangslage
Der Romanshorner Hafen ist einzigartig. Er ist Anziehungspunkt für Romanshornerinnen und Romanshorner wie auch für Besuchende aus dem In- und Ausland. Von dieser Einzigartigkeit profitieren auch die direkt angrenzenden Gebiete wie die Hafenpromenade. In der Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES 2015), welche als Grundlage für die Revision der Ortsplanung diente, wurde dieses Gebiet richtigerweise zum Entwicklungsschwerpunkt Hafenbecken ernannt: «...Der pulsierende Ort ist geprägt von historischen Bauten und dem Schlossberg mit den Kirchen und offen zum Wasser hin. Innerhalb dieser Kulisse soll die Hafenpromenade als erlebnisorientierter öffentlicher Raum weiterentwickelt werden. Ebenfalls zu gestalten ist das vielseitig nutzbare Dreieck Bank-/Hafenstrasse/Hafenpromenade. Ein Steg bei der Festwiese mit Plattform weit draussen im Wasser könnte als Verlängerung der Stadtachse eine zusätzliche Attraktion werden. Eine besondere Herausforderung für mehr Qualität im Hafenbecken ist dabei die Verlagerung der Parkierung.»
Im Rahmen der «Begegnungsräume Romanshorn – Empfehlungen der Bevölkerung an den Stadtentwicklung (2014)» wurde im Leitsatz 11 festgehalten: Rund um den Hafen entwickelt sich ein Begegnungs- und Erlebnisraum für die Öffentlichkeit.
Mit dem Kauf der Parzellen 2879 und 3405 direkt am See hat die Stadt Romanshorn bereits 2014 einen wichtigen Meilenstein für die Entwicklung am Hafenbecken gelegt. Nach Jahren der Zwischennutzung bot sich die Gelegenheit, eine Fläche, die früher der Nutzung durch die SBB vorbehalten war, für die Bevölkerung zugänglich zu machen. Mit dem Verkauf einer Teilfläche (Parzelle 3405) im Jahr 2017 an die Hess Immobilien AG, verbunden mit der Auflage, ein Hotel zu bauen, wurden klare Vorgaben formuliert. Es startete ein gemeinsamer Planungsprozess mit einem breiten Einbezug der Bevölkerung.
Durch die Inkraftsetzung der Hafenzonen 1 und 2 im Zonenplan und des Baureglements per 1. November 2025 konnte nun ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der Bauvorhaben an der Hafenpromenade mit Hotel, Tiefgarage und Dienstleistungsgebäude geschaffen werden. Die Genehmigung des Gestaltungsplans Hafenpromenade durch den Kanton steht noch aus, wird aber noch vor den Sommerferien erwartet. Danach sind die Voraussetzungen für die Baugesuche erfüllt. Die Stadt will bereit sein, sobald alle baurechtlichen Entscheide zum Hotel vorliegen, damit die Umsetzung starten kann.
4. Nutzen für die Stadt
Der Bau der Tiefgarage ist das Initialprojekt für weitere zukunftsfähige Planungen im Entwicklungsschwerpunkt Hafenbecken. Er schafft die Voraussetzungen für die Umgestaltung des gesamten Gebiets ab dem Bahnübergang. So können die Strassenräume der Bank- und der Hafenstrasse neu gestaltet und ein Boulevard für den Langsamverkehr geschaffen werden. Die vielen versiegelten Flächen am nördlichen Teil des Hafenbeckens, welche als Parkplätze genutzt werden, können in pflanzengesäumte Siedlungsräume transformiert werden. Die Neugestaltung der Hafenpromenade ist eine langfristige Investition in die Lebensqualität der Stadt. Sie wird zum Identifikationsort unserer Stadt für die nächsten Generationen.
Durch die Entflechtung des Verkehrs und die Schaffung attraktiver, klimaangepasster Plätze entsteht ein grosser Mehrwert für die Bevölkerung. Es entsteht mehr Raum für Erholung und Begegnung, die Zugänge zum See können verbessert und die Wege sicherer werden. Davon profitieren Einheimische ebenso wie Gäste. Auch Tourismus und Gewerbe gewinnen durch eine höhere Aufenthaltsqualität, zusätzliche Gastronomie und Beherbergung sowie ein attraktiveres Umfeld mit mehr Besuchenden. Mit der Überdachung der Infrastrukturbauten entsteht ein vielfältig nutzbarer Bereich, welcher Events, Begegnungen und Aufenthalt auch bei unsicherer Witterung zulässt.
Die Mischung aus wertvollen historischen, das Ortsbild prägenden Bauten, sorgfältig eingefügten Neubauten und hochwertig gestalteten Freiräumen macht das Hafenbecken noch attraktiver.
5. Planungsphase und Studienauftrag
5.1 Partizipativer Planungsprozess
Mit einer Volksabstimmung im Jahr 2017 haben die Stimmberechtigten der Stadt Romanshorn dem Landverkauf der Parzelle Nr. 3405 an die Hess Immobilien AG mit Sitz in Amriswil und dem Bau einer Hotelanlage zugestimmt. Zusammen mit der Parzelle Nr. 2879 bildet das Areal eine städtebauliche Einheit an zentraler Lage. Deshalb haben die Stadt Romanshorn als Eigentümerin der Parzelle Nr. 2879 und die SBS als Vertreterin der Eigentümerin der Parzelle Nr. 3405 entschieden, das Areal zwischen der Bahnlinie bis zum Alten Zollhaus gemeinsam zu entwickeln.
Im vorgelagerten Beteiligungsverfahren mit der Spurgruppe im Herbst 2020, an dem verschiedene Interessengruppen teilnahmen, zeigte sich klar: Das Areal muss in einem Konkurrenzverfahren und unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen entwickelt werden.
5.2 Studienauftrag Hafenpromenade
Um an dieser besonderen ortsbaulichen Lage die angestrebte Qualität zu erreichen, haben die Grundeigentümer gemeinsam einen Studienauftrag auf Einladung durchgeführt. Dafür wurden drei Teams aus Landschaftsarchitekten, Städteplanern und Architekten eingeladen. Ziel war eine städtebaulich gute Lösung mit einer attraktiven Gestaltung. Die Ausgangslage für den auszuarbeitenden Gestaltungsplan ist ein Studienauftrag, welcher mit dem Schlussbericht vom 18. Juni 2021 und der anschliessenden öffentlichen Ausstellung abgeschlossen wurde. Inhaltlich lag der Fokus beim Studienauftrag auf der Freiraumgestaltung. Das Konzept «Brise» von Mettler Landschaftsarchitektur AG, Gossau, und Tom Munz Architekt*innen GmbH, St. Gallen, wurde der Stadt Romanshorn und der SBS vom Beurteilungsgremium zur Weiterbearbeitung empfohlen.
Das Siegerprojekt wurde anschliessend weiterentwickelt und wird mit einem Gestaltungsplan für die Umsetzung gesichert. Ein erforderliches projektspezifisches Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission kommt zum Schluss, dass das Projekt mehrheitlich zur Entlastung und Aufwertung des ISOS-Gebiets am Hafen Romanshorn beiträgt. Das Projekt ist für das Ortsbild also auch nach Meinung der höchsten Heimatschutzkommission eine Aufwertung.
6. Das Projekt "Brise"
6.1 Projektbeschrieb – Architektur und Städtebau
Städtebaulicher Ansatz
Der Planungsperimeter der Hafenpromenade liegt an einer exponierten Lage am Nordufer des Romanshorner Hafenbeckens. Er erstreckt sich von den Gleisanlagen im Westen bis zum Alten Zollhaus im Osten und umfasst das historische Hafenareal, das einst als Umschlagplatz für den Güterverkehr diente. Direkt unterhalb des Schlossbergs gelegen, prägt dieses Gebiet nicht nur die städtebauliche Silhouette der Stadt, sondern stellt auch eine historische Landmarke dar. Der Schlossberg mit der markanten mittelalterlichen Kirche und dem Schloss aus dem 17. Jahrhundert bildet zusammen mit der Hafen- und der Bankstrasse das städtebauliche Gerüst des Gebiets. Ziel der Neugestaltung ist es, die Sicht- und Wegverbindungen zwischen dem Schlossberg und dem Hafen zu stärken und in ein zeitgemässes, offenes Freiraumkonzept zu integrieren. Diese Achsen prägen die städtebauliche Struktur und binden das historische Zentrum an den Hafen an. Die Gestaltung der Hafenpromenade sieht offene Grünflächen und multifunktionale, flexibel nutzbare öffentliche Räume vor, die sich an den Bedürfnissen der Anwohnenden und Besuchenden orientieren.
Architektur
Das raumbildende Dach wird als lang gestreckter, klar gegliederter Baukörper entlang der Hafenstrasse entwickelt. Die Struktur folgt einem flexiblen Konzept, das auf unterschiedliche Dienstleistungsnutzungen ausgelegt ist. Der Baukörper gliedert sich in zwei Volumina, die unter einem gemeinsamen Dach verbunden sind. Diese schaffen eine einheitliche gestalterische Sprache, die an die bahnindustrielle Vergangenheit des Hafenareals anknüpft und zugleich auf die Anforderungen einer zeitgemässen Nutzung reagiert. Die Materialität des Gebäudes orientiert sich an der traditionellen Holzbauweise der Schweizerischen Bundesbahnen, wie sie in Bahnhofs- und Hafennähe typischerweise zu finden ist. Die Holzkonstruktion wird durch ein schützendes Metalldach ergänzt, das sowohl funktionalen Schutz als auch ästhetische Akzente setzt.
In den beiden Kopfbauten befinden sich kleinere Einheiten für Dienstleistungsnutzungen sowie die Hauptzugänge zur Tiefgarage. Diese Kopfbauten bilden prägnante Orientierungspunkte und schaffen klare Bezüge zu den angrenzenden Freiflächen. Die Gestaltung des raumbildenen Daches kombiniert funktionale Flexibilität mit einer robusten, zeitgemässen Architektur. Das lang gestreckte Dach und die modularen Volumina greifen die wirtschaftliche Geschichte des Ortes auf und übersetzen sie in eine moderne, nachhaltige Bauweise. Im leicht erhöhten mittleren Teil des Dachs ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Aufgrund der ortssensiblen Lage des Gebäudes sowie der starken Präsenz der Dachfigur wird diese bewusst zurückhaltend in das Dach integriert, sodass sie im Ortsbild möglichst wenig in Erscheinung tritt.
Fazit
Die Neugestaltung der Hafenpromenade in Romanshorn kombiniert auf sensible Weise historische und zeitgenössische architektonische Ansätze. Durch die städtebauliche Einbindung des Hotelkomplexes und des raumbildenen Daches wird das Hafenareal aufgewertet und zu einem lebendigen öffentlichen Raum transformiert. Die architektonische Gestaltung orientiert sich an der wirtschaftlichen Vergangenheit und der nautischen Geschichte des Standorts, während sie gleichzeitig moderne Bedürfnisse in Bezug auf Nutzung, Flexibilität und Nachhaltigkeit erfüllt. Die Hafenpromenade wird somit zu einem integralen Bestandteil der Stadtentwicklung Romanshorns und stärkt die Verbindung zwischen Stadt, Wasser und Freiraum.
6.2 Projektbeschrieb – Freiraum
Mit der Neugestaltung der Hafenpromenade wird die Abfolge der Freiräume entlang des Hafenbeckens gestärkt. Die freie, spielerische Setzung der neuen Bäume bildet das Grundgerüst der Promenade. Gebäude und Vegetation fügen sich zurückhaltend und selbstverständlich in das Gesamtgefüge ein. Die Oberfläche wird als grosszügiger Platz mit heller, feinkörniger und wasserdurchlässiger Chaussierung gestaltet. Die Ränder entlang der Bahn, der Ufermauer und unter den Dachflächen werden mit Hartbelag befestigt, sodass der Freiraum durch einen hohen Anteil unversiegelter Flächen geprägt ist. Die gesamte Fläche ist begehbar und bietet Raum für vielfältige Nutzungen. Schon heute ist die Hafenpromenade ein wichtiger Treffpunkt für die Bevölkerung von Romanshorn und für Gäste. Durch die Neugestaltung wird sie zu einem attraktiven, multifunktionalen und nachhaltigen öffentlichen Raum.
Zukünftig wird die Promenade durch Bäume geprägt, die auch aus der Ferne ein harmonisches Bild ergeben. Die Anordnung der Bäume bildet lockere Gruppen und setzt Aus- und Weitblicke wirkungsvoll in Szene.
Die Hochstämme schaffen dabei freie Sicht aus unterschiedlichen Positionen. Auch von ankommenden oder ausfahrenden Schiffen eröffnen sich durch den grünen Filter der locker angeordneten Bäume attraktive Durchblicke auf die Stadt. Zudem bietet die Platzfläche viel Raum für Bewegung. Neben den unterschiedlichen Baumarten, die das «lichte Dach» bilden, kann sich an wenig genutzten Stellen ökologisch wertvolle Spontanvegetation entwickeln und bei Bedarf wieder angepasst werden. Baumarten sind nach ästhetischen, ökologischen und klimatischen Aspekten auszuwählen und so zu setzen und zu gruppieren, dass eine Strukturierung der Umgebung, eine Inszenierung durch Sichtbeziehungen, eine ökologische Vernetzung und ein Schutz vor übermässiger Erwärmung erreicht wird. Bäume auf unterbauten Flächen (Tiefgarage) weisen einen Mindestaufbau von 1,20 m auf und stehen mit dem offenen Untergrund in Verbindung, damit ein gesundes Wachstum der Bäume gesichert werden kann. Die einheimischen und europäischen Baumarten unterstützen die Biodiversität und bilden eine lichte Atmosphäre. Feine Grünton-Nuancen bestimmen das Bild der Promenade im Frühling und im Sommer; im Herbst präsentieren rot und gelb gefärbte Blätter ein intensives Farbenspiel. Damit sich ein langlebiger Baumhain entwickeln kann, stehen bei der Wahl der Baumarten die aktuellen Erkenntnisse der Klimaforschung und des Biodiversitätsindexes im Vordergrund.
6.3 Pläne/Grundrisse/Visualisierungen
6.4 Verkehrserschliessung und Mobilität
Erschliessung und Mobilität auf einen Blick:
- Die öffentliche Tiefgarage ersetzt die heutigen oberirdischen Parkplätze in Seenähe und schafft die Voraussetzung für die Aufwertung der Hafenpromenade.
- Oberirdische Parkierungsflächen werden zurückgebaut und in hochwertige Aufenthalts-, Erholungs- und Freiräume umgestaltet.
- Die Verkehrsführung wird beruhigt und besser geordnet. Dadurch nehmen Parksuchverkehr und Poserverkehr ab. Auf der Hafenstrasse gilt Tempo 30. Ab dem Brunnen beim Restaurant Schiff wird der motorisierte Verkehr auf Anwohnende und Zubringerdienste beschränkt; die Hafenpromenade wird als Begegnungszone ausgestaltet. Dadurch entsteht ein weitgehend verkehrsarmer und sicherer Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität. Fuss- und Veloverbindungen, insbesondere entlang des Bodensee-Radwegs, bleiben durchgehend gewährleistet und werden gezielt gestärkt.
Das Hafenbecken ist ein zentraler Zielpunkt von überkommunaler Bedeutung für Freizeit, Tourismus und Naherholung. Entsprechend hoch ist – insbesondere an Wochenenden und bei schönem Wetter – die Nachfrage nach Parkplätzen im Umfeld der Hafenpromenade. Die heute bestehenden oberirdischen Parkierungsanlagen sind zeitweise vollständig ausgelastet und führen zu Parksuchverkehr im angrenzenden Strassennetz. Die geplante öffentliche Tiefgarage im Gebiet Hafenpromenade ist – unter Nutzung von Synergien mit der Tiefgarage des Hotels – die realistische Möglichkeit, die heute oberirdisch angeordneten Parkplätze in unmittelbarer Seenähe zu bündeln und unterirdisch anzuordnen. Die bestehende Tiefgarage Bodan leistet zwar im Hinblick auf die motorisierte Erschliessung des Zentrums einen wichtigen Beitrag zur Parkierung, kann jedoch die Funktion der seenahen Parkplätze an der Hafenpromenade für die Freizeitnutzung nicht übernehmen. Erst mit einer Tiefgarage unmittelbar vor Ort entsteht die Voraussetzung, die oberirdischen Parkierungsflächen zurückzubauen und die frei werdenden Räume qualitativ aufzuwerten.
Mit der Neuordnung der Parkierung kann auch das Verkehrsregime im Hafenbereich gezielt optimiert werden. Die heutige direkte Verbindung zwischen Bahnhofplatz, Bankstrasse und Hafenbecken wird zeitweise für störenden Poserverkehr genutzt, was zu Lärmemissionen führt. Ziel ist es, diese Verbindung für den motorisierten Individualverkehr weniger attraktiv zu gestalten, ohne die berechtigte Erschliessung für Anwohnende,
Hafenbenutzende sowie das geplante Hotel zu beeinträchtigen. Die Erschliessung erfolgt künftig primär über die Reckholdernstrasse und die Kirchgasse sowie ergänzend über die Hafenstrasse. Diese übernimmt ab dem Restaurant Schiff nur noch eine Erschliessungsfunktion für berechtigte Nutzende; die Ver- und Entsorgung bleibt gewährleistet.
Die öffentlichen Räume im Hafenbereich sollen nicht länger vor allem Flächen für den motorisierten Verkehr sein, sondern Teil eines hochwertigen öffentlichen Raums für die Fuss- und Langsamverkehrsteilnehmenden. Der motorisierte Verkehr wird so auf das notwendige Mass reduziert ohne an Erschliessungsqualität einzubüssen. Der heutige Such- und Poserverkehr soll damit limitiert und gezielt gelenkt werden. Das geplante Parkleitsystem soll hierzu ebenfalls unterstützend mithelfen. So entsteht mehr Platz für Erlebnisse, Aufenthalt, Begrünung sowie attraktive Fuss- und Veloverbindungen. Dies bildet eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Aufwertung der Hafenpromenade und eine nachhaltige Entwicklung der Mobilität im Hafenbereich.
7. Kosten und Finanzierung
7.1 Kosten Neugestaltung Hafenpromenade mit Tiefgarage nach Baukostenplan (BKP)
Die Kosten für das vorliegende Botschaftsprojekt basieren beim Planungsstand auf den Kennzahlen aus realisierten Projekten der Planer. Bei sämtlichen Angaben ist die Mehrwertsteuer von 8,1 % (Zeitpunkt der Abstimmung) eingerechnet. Die Kostengenauigkeit beträgt +/−20 %. Der Kostenstand basiert auf dem Schweizerischen Baupreisindex; Hochbau, Neubau, vom April 2025 = 115.9 (Basis Oktober 2020 = 100.0).
| Anlagekosten Neugestaltung Hafenpromenade mit Tiefgarage nach BKP | ||||
|---|---|---|---|---|
| Tiefgarage | Platzgestaltung | Dach | ||
| BKP 0 | Grundstück | 1'828'722 | ||
| BKP 1 | Vorbereitungsaufgaben | 782'000 | ||
| BKP 2 | Gebäude | 5'519'000 | 1'397'000 | |
| BKP 3 | Betriebseinrichtungen | 55'000 | ||
| BKP 4 | Umgebung | 1'264'000 | ||
| BKP 5 | Baunebenkosten | 305'000 | ||
| BKP 6 | Reserve | 187'000 | ||
| Total Anlagekosten inkl. MwSt. | 8'676'000 | 1'264'000 | 1'397'000 | |
| Beantragte Bruttokredite | 9'940'000 | 1'397'000 | ||
7.2 Detailangaben zum Grundstück
Das für die Realisierung des Projekts Neugestaltung Hafenpromenade inkl. einer Tiefgarage mit Platzgestaltung erforderliche Grundstück befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Romanshorn (Landkreditkonto). Es handelt sich um die Parzelle 2879 mit einer Fläche von 5201 m2, erworben am 04.06.2014, zum Anschaffungswert 1’828’722 Franken.
Im Rahmen einer Liegenschaften-Neubewertung im Jahr 2016 wurde der Buchwert zugunsten des Bilanzkontos 2980.01 Grundstücksausgleichsreserve (Landkreditkonto) um 458’417.40 Franken auf insgesamt 2’287’139.40 Franken aufgewertet.
Nach rechtskräftiger Bewilligung des Bauprojekts für die Neugestaltung der Hafenpromenade mit Tiefgarage inkl. Platzgestaltung wird die Parzelle 2879 vom Landkredit (Bilanzkonto 1080.20) in das Verwaltungsvermögen (Bilanzkonto 1404.00) übertragen. Der Transfer erfolgt zum ursprünglichen Anschaffungswert von 1’828’722.00 Franken. Die im Rahmen der Liegenschaften-Neubewertung im Jahr 2016 vorgenommene Aufwertung von 458’417.40 Franken wird im Zeitpunkt der Übertragung zu Lasten des Bilanzkontos 2980.01 Grundstücksausgleichsreserve (Landkreditkonto) nicht erfolgswirksam wieder storniert.
7.3 Beantragter Gesamtkredit
| Finanzierungsbedarf Neugestaltung Hafenpromenade mit Tiefgarage nach BKP | ||
|---|---|---|
| Beantragter Bruttokredit | 9'940'000 | |
| Abzüglich | Kosten Grundstück
(2014 über Landkreditkonto erworben) |
-1'828'722 |
| Nettokredit I
Neugestaltung Hafenpromenade |
8'112'000 | |
| Abzüglich | Spezialfinanzierung Parkplatzbewirtschaftung;
Stand per 31.12.2025 |
-4'420'000 |
| Abzüglich | Spezialfinanzierung Parkplatzbewirtschaftung;
Zuwachs 2026 bis 2029 |
-1'200'000 |
| Abzüglich | Beitrag Kanton Zeitpunkt Landkauf
Rückstellung für Neugestaltung |
-708'000 |
| Effektiver Finanzierungsbedarf
Neugestaltung Hafenpromenade |
1'784'000 | |
| Beantragter Bruttokredit Dach | 1'397'000 | |
| Total Finanzierungsbedarf | 3'181'000 | |
7.4 Jährliche Betriebskosten Tiefgarage
Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf 64’200 Franken. Dabei wird für Reparatur und Unterhalt von 0,5 Prozent der Anlagekosten der Tiefgarage ohne Grundstückskosten ausgegangen. Das entspricht 34’200 Franken. Hinzu kommen 30’000 Franken für den operativen Betrieb der Tiefgarage.
Bei einer Abschreibungsdauer von 33 Jahren fallen auf den Kosten von 8’676’722 Franken für die Tiefgarage inklusive Land und Umgebungsarbeiten, abzüglich des voraussichtlichen Saldos der Spezialfinanzierung per 31. Dezember 2029 von 5’620’000 Franken, jährliche Abschreibungen von 92’600 Franken an. Dazu kommen durchschnittliche Zinskosten von 22’900 Franken.
Insgesamt ergeben sich damit jährliche Kosten von 179’700 Franken.
7.5 Jährliche Betriebskosten Dach über Platz
Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf 14’000 Franken. Dazu kommen Abschreibungen von 42’300 Franken pro Jahr auf den Kosten des Dachs von 1’397’000 Franken, Mehrkosten für Reinigung und Unterhalt von 2000 Franken sowie durchschnittliche Zinskosten von 10’500 Franken bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent. Insgesamt ergeben sich damit jährliche Kosten von 68’800 Franken zulasten der steuerfinanzierten Jahresrechnung.
7.6 Jährliche Betriebskosten Umgebung
Die jährlichen Abschreibungen betragen 16’900 Franken. Sie basieren auf den Umgebungsarbeiten von 1’264’000 Franken, abzüglich der Auflösung einer Rückstellung von 708’000 Franken. Dazu kommen durchschnittliche Zinskosten von 4200 Franken bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent. Insgesamt ergeben sich damit jährliche Kosten von 21’100 Franken zulasten der steuerfinanzierten Jahresrechnung.
7.7 Spezialfinanzierung
Aus der Spezialfinanzierung im Bilanzkonto 2900.95 «Öffentliche Parkplätze» stehen per 31. Dezember 2025 4’420’000 Franken für zweckgebundene Investitionen zur Verfügung. Unter der Annahme, dass die bestehenden Parkplätze bis zur Realisierung und Inbetriebnahme der Tiefgarage weiter betrieben werden können, wird bis Ende 2029 ein Anstieg um rund 1’200’000 Franken auf 5’620’000 Franken erwartet.
7.8 Erträge Tiefgarage
Mit den 82 öffentlichen Parkplätzen der Tiefgarage wird mit jährlichen Einnahmen von 266’000 Franken gerechnet. Grundlage sind Parkgebühren von 2.50 Franken pro Stunde. Die Tiefgarage ist täglich rund um die Uhr geöffnet und durchgehend gebührenpflichtig. Die Auslastung wird vorsichtig mit 15 Prozent prognostiziert. Damit liegen die erwarteten Einnahmen aufgrund des leicht höheren Tarifs leicht über jenen der heutigen rund 120 oberirdischen Parkplätze.
7.9 Erträge Dach über Platz und Umgebung
Für das Dach über dem Platz der Tiefgarage und die Nutzung der Umgebung werden keine oder nur geringe finanzielle Erträge prognostiziert.
7.10 Tragbarkeit Tiefgarage
Für die Verzinsung der eingesetzten Finanzmittel sind 1,5 % kalkulatorische Zinsen in den jährlichen Kosten eingerechnet. Die Abschreibungsdauer beträgt 33 Jahre.
Für die Tiefgarage mit Platz ergibt sich aus den jährlichen Kosten von 179’700 Franken und Einnahmen von 266’000 Franken ein Ertragsüberschuss von 86’300 Franken zugunsten der Spezialfinanzierung «Bilanzkonto 2900.95 Öffentliche Parkplätze».
Auch nach der Inbetriebnahme der Tiefgarage fliesst aus den übrigen Parkplätzen in der Stadt weiterhin ein jährlicher Überschuss von rund 100’000 Franken in die Spezialreserve. Die Berechnung der Tragbarkeit erfolgt nach den Grundsätzen der öffentlichen Rechnungslegung HRM2. Renditeberechnungen privater Investoren können andere Werte erzielen.
7.11 Tragbarkeit Dach über Platz und Umgebung
Für die Verzinsung der eingesetzten Finanzmittel sind 1,5 % kalkulatorische Zinsen in den jährlichen Kosten eingerechnet. Die Abschreibungsdauer beträgt 33 Jahre.
Die jährlichen Kosten (Betriebskosten, Abschreibung und Zinsen) von 89’900 Franken für das Dach über dem Platz und der Umgebung gehen zu Lasten der ordentlichen Jahresrechnung.
8. Was passiert bei einem Nein zur Vorlage?
Die Tiefgarage an der Hafenpromenade ist das Fundament und Herzstück für weitere Entwicklungen im Bereich Hafen Nord. Die Abstimmungsvorlage ist das Resultat intensiver Planungsarbeiten der letzten Jahre und dient zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität im Hafen- und Seeparkbereich. Sie schafft Raum am See für die Besucher und Besucherinnen, schafft Grünflächen und steigert die Erholungsqualität. Ein Nein würde eine solche Aufwertung über Jahre verzögern oder gar verhindern.
Ohne Ihre Zustimmung bleiben die Parkplätze am See bestehen, und das Ende der Hafenstrasse wird wie bisher von Such- und Poserverkehr geplagt sein. Die Neugestaltung von Seepark und Seeufer sowie die Realisierung des Piers müssten sich dem motorisierten Verkehr unterordnen. Unabhängig vom Abstimmungsausgang ist auf der gesamten Hafenstrasse Tempo 30 geplant. Ein verkehrs- und parkplatzfreies Ende der Hafenstrasse ist ohne Tiefgarage jedoch nicht realisierbar. Die grundlegenden Probleme mit Verkehr, Parkplatzsuche und der eingeschränkten Nutzung des Seeufers würden somit bestehen bleiben.
Fazit
Ohne Tiefgarage kann das Ende der Hafenstrasse nicht verkehrsarm und weitgehend parkplatzfrei gestaltet werden. Ein Nein zur Vorlage bedeutet deshalb vor allem eines: Die heutige unbefriedigende Situation bleibt weiterhin bestehen – und die Chance, den Hafen- und Seeuferbereich nachhaltig aufzuwerten, wird auf unbestimmte Zeit vertagt.
9. Terminplan
Die rechtliche Grundlage ist mit den seit 1. November 2025 genehmigten Hafenzonen 1 und 2 gegeben. Die Genehmigung des Gestaltungsplans durch den Kanton wird in naher Zukunft erwartet. Stimmt die Bevölkerung zu, können die Baugesuche für das Hafenhotel und für die Neugestaltung der Hafenpromenade mit Bau einer Tiefgarage eingereicht werden. Frühestmöglicher Baustart ist Ende 2027, sofern Gestaltungsplan und Baubewilligungen ohne weitere Rechtsmittelverfahren genehmigt werden können.
10. Empfehlung des Stadtrates – Ja zur Aufwertung der Hafenpromenade
Mit dem vorliegenden Projekt der Neugestaltung der Hafenpromenade mit Bau einer Tiefgarage schaffen Sie die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des gesamten Hafengebietes. Das Projekt überzeugt insbesondere durch ein neues Verkehrsregime und die Entschleunigung der Lebensräume an der Hafenpromenade. Es schafft eine attraktive Aufenthaltsqualität und löst die verkehrstechnischen Herausforderungen nachhaltig. Der Stadtrat ist von der hohen Qualität des Projektes überzeugt und beantragt Ihnen, dem Bruttokredit über 9,940 Millionen Franken für die Neugestaltung der Hafenpromenade inkl. einer Tiefgarage mit Platzgestaltung sowie 1,397 Millionen Franken für eine raumbildende Überdachung zuzustimmen.