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Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

Das Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde eines Romanshorner Stimmberechtigten ab und macht so den Weg frei für weitere Schritte beim revidierten Rahmennutzungsplan der Hafenstadt.

Gegen die ausserordentliche Romanshorner Gemeindeversammlung zum revidierten Rahmennutzungsplan vom 2. Juli 2020 waren beim kantonalen Departement für Inneres und Volkswirtschaft neun Rekurse eingegangen, die anfangs 2021 alle abgewiesen wurden. Die meisten standen im Zusammenhang mit der Durchführung in Zeiten des Coronavirus.

Acht Entscheide wurden akzeptiert, eine Person erhob Beschwerde beim Thurgauer Verwaltungsgericht, die nun ebenfalls abgewiesen wurde. "Die Vorinstanz hat den Rekurs daher zu Recht abgewiesen (…). Die Beschwerde erweist sich demnach als unbegründet, weshalb sie auch materiell abzuweisen ist."  
 
Das Verwaltungsgericht ist auf den Rekurs wegen zu später Rüge nicht eingetreten, hat sich jedoch auch noch zusätzlich materiell damit auseinandergesetzt. Diesbezüglich schreibt es im am 23. Juni 2021 versandten Entscheid: "Insgesamt ergibt sich (…), dass die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 2. Juli 2020 nach den bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben unter Einhaltung eines Schutzkonzepts gemäss den Empfehlungen des BAG und damit ohne Verletzung des Stimmrechtes rechtmässig durchgeführt wurde. Eine unzulässige Beeinflussung der anwesenden Stimmberechtigten durch die Behörde ist ebenfalls nicht erkennbar. (…) Das Abstimmungsergebnis (…), wonach die anwesenden Stimmberechtigten der verfahrensbeteiligten Gemeinde der Revision des Rahmennutzungsplans zugestimmt haben, ist daher rechtsgültig zustande gekommen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Nach Eröffnung kann gegen ihn innert 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde an das Bundesgericht kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.

162 Stimmberechtigte hatten in der evangelischen Kirche mit 800 Plätzen an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung teilgenommen. Sie wurde gemäss den Abstand- und Hygienevorgaben des Bundesamtes für Gesundheit mit Maskenpflicht und nach dem Schutzkonzept der Stadt mit verschiedenen Schutzzonen durchgeführt. Der revidierte Rahmennutzungsplan wurde mit 88 zu 60 Stimmen angenommen.

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Die ausserordentliche Gemeindeversammlung fand in der evangelischen Kirche statt. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller

 

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