Gastgewerbe
Die Stadtverwaltung ist für sämtliche Anliegen im Bereich der Gastronomie zuständig. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen gerne für Auskünfte zu den verschiedenen Bewilligungsarten, den erforderlichen Gesuchsunterlagen sowie zum Ablauf des Bewilligungsverfahrens zur Verfügung. Zudem informieren wir Sie über die involvierten Kontrollinstanzen, die in den Prozess einbezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass von der Einreichung des Gesuchs bis zur Erteilung der Bewilligung in der Regel etwa zwei Monate vergehen. Weitere Informationen finden Sie unter Gastgewerbe.
Beantragung einer Gastronomiebewilligung mit oder ohne Alkoholverkauf für:
- Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit
- Handel mit alkoholischen Getränken
Gesetzliche Grundlagen
Beschreibung Gastgewerbe
Kontaktpersonen Gastgewerbe
-
Céline Burlet
Funktion- Sachbearbeiterin Kanzleiwesen / Zentrale Dienste