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Laufende Projekte

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Projekte aus dem Bereich der Stadtplanung.

Rahmennutzungsplan

Der Rahmennutzungsplan ist gemäss § 8 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) Teil der Kommunalplanung. In der Stadt Romanshorn besteht der Rahmennutzungsplan aus dem Baureglement, dem Zonen- und dem Schutzplan. Gemäss Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind Nutzungspläne für jedermann verbindlich.

Die Nutzungsplanung setzt sich zusammen aus Zonenplan und Baureglement sowie auf Teilgebiete bezogene Sondernutzungspläne. In diesen Gebieten gilt das zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung geltende Recht. Nutzungsmass und -art werden im Zonenplan in Verbindung mit dem Baureglement definiert. Massgeschneiderte Abweichungen von dieser Grundordnung können in Gestaltungsplänen (Sondernutzungspläne) geregelt sein. Diese Sondernutzungspläne sind im ÖREB-Kataster ersichtlich.

Revision Baureglement aufgrund Teilrevision Gemeindeordnung

Die Änderungen am Baureglement der Stadt Romanshorn liegen vom 26. Juni bis 15. Juli 2026 öffentlich auf. Anlass ist die teilrevidierte Gemeindeordnung, die am 11. Mai 2026 genehmigt wurde.

Die Stimmberechtigten hatten die Teilrevision an der Gemeindeversammlung bewilligt. In der Folge ist das Baureglement in einigen Bestimmungen anzupassen.

Bei den städtischen Kommissionen wird zwischen Kommissionen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis, mit teilweise selbständiger Entscheidungsbefugnis sowie ohne selbständige Entscheidungsbefugnis unterschieden. Bei der Baukommission erfolgt eine Änderung. Neu ist sie eine Kommission mit selbständiger Entscheidungsbefugnis. Dadurch ergibt sich insbesondere im Rechtsweg eine Änderung.

Kommissionen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis entscheiden auf kommunaler Ebene abschliessend. Rekurse sind direkt an das zuständige Departement des Kantons Thurgau zu richten. Die Änderung führt vor allem zu Anpassungen bei den Zuständigkeiten im Baureglement.

Gleichzeitig sollen wenige geringfügige Ergänzungen erfolgen. Diese betreffen Art. 29 zum Grenzabstand für unterirdische Bauten, Art. 41 mit einer Präzisierung zu zulässigen Dachaufbauten sowie Art. 45 mit einer Ergänzung der Bepflanzungsvorgaben mit Stauden.

Ziel ist es, das angepasste Baureglement an der Gemeindeversammlung vom November 2026 den Stimmberechtigten zur Genehmigung zu unterbreiten.

Teilinkraftsetzung Rahmennutzungsplan per 01.11.2025

Teilinkraftsetzung Rahmennutzungsplan per 01.09.2024

Öffentliche Auflage zur zweiten Nachführung des Rahmennutzungsplans

Nach der Mitwirkung zur zweiten Nachführung des Rahmennutzungsplans Romanshorn folgte vom 16. Mai bis 4. Juni 2025 die öffentliche Auflage mit Fokus auf den Ortsbildschutz Schlossberg-/Badstrasse. Während der öffentlichen Mitwirkung ging eine Eingabe beim Stadtrat ein, die inzwischen beantwortet wurde. Aufgrund dessen wurden jedoch keine Änderungen an den Planungsunterlagen vorgenommen. Der Stadtrat hat daher die Freigabe zur öffentlichen Auflage beschlossen. 

Die Anpassung des Rahmennutzungsplans verfolgte das Ziel, Zonenplan und Baureglement gemäss den Vorgaben des kantonalen Departements für Bau und Umwelt (DBU) zu überarbeiten. Im Zentrum steht insbesondere die Einführung einer Ortsbildschutzzone an der Schlossberg- und Badstrasse. Ergänzend dazu werden neue Vorschriften im Baureglement (Art. 23) für diese Zone definiert.

Während der öffentlichen Auflage konnten folgende Unterlagen bei der Bauverwaltung an der Bahnhofstrasse 13 eingesehen werden:

Mitwirkungsstart zweite Nachführung Rahmennutzungsplan

Zur zweiten Nachführung des Romanshorner Rahmennutzungsplans führte die Stadt vom 10. Januar bis 7. Februar 2025 eine öffentliche Mitwirkung durch. Ziel war die Anpassung des Zonenplans und des Baureglements an die Vorgaben des kantonalen Departements für Bau und Umwelt (DBU).

Der Stadtrat Romanshorn setzte einen weiteren Teil des revidierten und nachgeführten Rahmennutzungsplan (Baureglement und Zonenplan) auf den 1. September 2024 in Kraft.

Teilinkraftsetzung Rahmennutzungsplan

Nachführung Rahmennutzungsplan - Gemeindeversammlung vom 26.06.2023

Nachführung Rahmennutzungsplan – öffentliche Auflage 2023

Gegenstand der öffentlichen Auflage vom 10. bis 29. März 2023 waren folgende Dokumente:

Nachfolgende Dokumente haben informativen Charakter:

Nachführung Rahmennutzungsplan – Mitwirkung

Der Stadtrat legt Anpassungen am kommunalen Richtplan und am Rahmennutzungsplan zur Mitwirkung vor. Damit will er die noch bestehenden Lücken in der Bauordnung schliessen und somit Rechtssicherheit schaffen. Die Anpassungen sind wichtig, damit sich die Stadt Romanshorn weiterentwickeln kann.

Mitwirkung vom vom 13. Januar bis 1. Februar 2023 – Infoabend am 19. Januar 2023

Revision Rahmennutzungsplan - ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 02.07.2020

Revision Rahmennutzungsplan – öffentliche Auflage 2020

Gegenstand der öffentlichen Auflage vom 6. bis 25. März 2020 waren folgende Dokumente:

Nachfolgende Dokumente haben informativen Charakter:

Die Revision des Schutzplanes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Revision Rahmennutzungsplan – öffentliche Information und Mitwirkung 2018

Gegenstand der öffentlichen Information und Mitwirkung vom 12. Januar bis 12. März 2018 waren folgende Dokumente:

Nachfolgende Dokumente haben informativen Charakter:

Rahmennutzungsplan 2001, mit Änderungen

Nachfolgende Dokumente haben orientierenden Charakter: