Direkt zum Inhalt springen

Umsetzung der Leitlinien zur Nutzung des öffentlichen Grundes

Der Stadtrat Romanshorn setzt die Leitlinien zur Nutzung des öffentlichen Grundes in der Hafenstadt nach der letztjährigen Versuchsphase per 1. März 2019 regulär in Kraft.


Sobald die Tage länger und die Temperaturen wärmer werden, verlagert sich ein Teil des Lebens nach draussen. Läden betreiben einen Aussenverkauf, Strassencafés laden zum Verweilen ein. Der Stadtrat begrüsst diese Belebung der Strassen und Plätze für Einheimische wie für Touristen ausdrücklich.

Zur Gleichbehandlung aller Akteure und im Interesse von grundlegenden qualitativen Ansprüchen an das öffentliche Erscheinungsbild hat der Stadtrat 2018 Leitlinien zur Nutzung des öffentlichen Grundes in einer Versuchsphase für die Erhebung des Ist-Zustandes erlassen. Bis Ende 2018 wurden dabei sämtliche Nutzungen durch Selbstdeklaration oder mittels Aufnahme vor Ort durch die Stadt zusammengetragen.

Über 30 Verkaufsgeschäfte und Restaurantbetriebe haben sich für eine Nutzung des öffentlichen Grundes in der Saison 2019 angemeldet. Sie werden in den nächsten Tagen eine Bewilligung mit Bezifferung des belegten öffentlichen Grundes sowie einer entsprechenden Rechnung erhalten.

Teil der Leitlinien sind auch gestalterische Aspekte der Aussenräume. Im Vordergrund steht die Verwendung natürlicher Farben und Materialien. Auffällige Werbung etwa auf Sonnenschirmen wird nicht mehr toleriert. Weil durch allenfalls notwendige Neumöblierungen Kosten entstehen, hat der Stadtrat beschlossen, dass nach einer individuellen Prüfung die Bewillungsgebühren zeitlich begrenzt reduziert oder erlassen werden können.

Stadtrat und -verwaltung freuen sich auf die kommende Sommersaison und wünschen allen Betrieben ein geschäftiges Treiben in und vor den Geschäften und Restaurantionsbetrieben.

Stadt Romanshorn

Stadkanzlei

  • drucken