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Allgemeine Hinweise zur Stimmabgabe

Im Hinblick auf den zweiten Wahlgang für das Stadtpräsidium sowie für eine Urnenoffiziantin oder einen Urnenoffizianten und mit Rückblick auf die Ergebnisse vom ersten Wahlgang am 10. Februar 2019 werden folgende Hinweise gemacht.


Briefliche Stimmabgabe
Ab Erhalt der Stimm- und Wahlunterlagen können die Stimmberechtigten ihre Stimmabgabe brieflich erledigen. Hierfür sind die folgenden Punkte einzuhalten: Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet sein und die Stimmzettel müssen ins beigelegte separate Stimmzettelcouvert gelegt werden. Dieses verschlossene Stimmzettelcouvert ist zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im Briefumschlag, in welchen das Stimmmaterial zugestellt wurde, zu verpacken und frankiert der Post zu übergeben. Alternativ kann das Couvert auch im Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden. Ein Couvert darf nur das Material einer Person enthalten.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Stimmzettelcouvert nicht verschlossen ist
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden
  • sich im Stimmzettelcouvert mehrere gleiche Stimmzettel befinden
  • der Stimmzettel nicht handschriftlich ausgefüllt ist
  • der Stimmzettel ehrverletzende Anmerkungen aufweist
  • Stimmzettel und Stimmrechtsausweis im gleichen Couvert (Stimmzettelcouvert) verpackt sind

Vorzeitige Stimmabgabe
In der Woche des Abstimmungssonntags kann Montag bis Freitag das Stimmmaterial zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Informationsschalter der Einwohnerdienste, im Gemeindehaus an der Bahnhofstrasse 19, abgegeben werden. Hierfür müssen die Stimmzettel im Stimmzettelcouvert verpackt und zusammen mit dem Stimmrechtsausweis abgegeben werden.

Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmabgabe kann auch am Freitag und Samstag von 17.30 bis 19.00 Uhr sowie am Sonntagmorgen von 09.00 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 19, erfolgen.

Stellvertretung
Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder auch bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.

Stadt Romanshorn

Stadkanzlei

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