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Adressauskünfte

Das Einwohneramt registriert und verwaltet Personendaten im elektronischen Einwohnerregister und erteilt unter bestimmten Voraussetzungen daraus Adressauskünfte.
Sämtliche Einwohnerbewegungen sind bis ins 19. Jahrhundert archiviert. Das Einwohneramt erstellt auf Anfrage Adressauskünfte aus dem Einwohnerregister. Die Auskunftserteilung ist gesetzlich eingeschränkt. Das Kantonale Gesetz über den Datenschutz (170.7) und die dazugehörende Verordnung (170.71) sowie gestützt darauf das Datenschutzreglement der Gemeinde Romanshorn definieren das Auskunftsrecht. Grundsätzlich ist ein glaubhaftes Interesse nachzuweisen, weswegen die Daten aus dem Einwohnerregister benötigt werden.
Es werden folgende Daten bekannt gegeben:

  • Name und Vorname
  • aktuelle Adresse
  • Ort und Datum des Zuzuges
  • Ort und Datum des Wegzuges

Adressauskünfte sind kostenpflichtig gemäss Ziffer 101 des geltenden Gebührentarifs.

Recherchen im Papierarchiv zu ideellen Zwecken, wie Erstellung eines Stammbaumes o.ä. sind mit grossem Aufwand verbunden und werden nach Aufwand berechnet, wobei der Stundenansatz gemäss Ziffer 102 des Gebührentarifs verrechnet wird.

Gebührentarif