Hundekontrolle
Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden. Die Einwohnerdienste beraten und informieren Sie gerne über die Rechte und Pflichten der Hundehalterinnen und Hundehalter.
Dienstleistungen
Kontaktpersonen Hundekontrolle
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Raphael Marolf
Funktion- Leiter Einwohnerdienste
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Alessia Harder
Funktion- Sachbearbeiterin Einwohneramt