Einbürgerungen
Ordentliche Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger
Das Verfahren Einbürgerung der Stadt Romanshorn ist im Reglement über den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Romanshorn (Geschäftsreglement für Einbürgerungsverfahren vom 25. August 2005) geregelt. Das Sekretariat der Einbürgerungskommission gibt gerne Auskunft über die Voraussetzungen, das Verfahren und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Gesuchsformular. Das Gesuch ist beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld, einzureichen.
Voraussetzungen und Informationen
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG)
- Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV)
- Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
- Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)
Gesuch um erleichterte Einbürgerung
- Gesuch um erleichterte Einbürgerung gem. Art. 21 Abs. 1 BüG
- Gesuch um erleichterte Einbürgerung gem. Art. 24a BüG (Drittgeneration)
Die Gesuchsformulare können auch beim Sekretariat der Einbürgerungskommission bezogen werden. Die vollständigen Gesuchsunterlagen sind jedoch beim Staatssekretariat für Migration SEM, 3003 Bern-Wabern einzureichen.
Kontaktpersonen Einbürgerungen
-
Monika Gerwig
Funktion- Sachbearbeiterin Einwohnerdienste
| Artikel | Preis | Link | Dateien |
|---|---|---|---|
| Gebührenreglement für Einbürgerungsverfahren | Gebührenreglement für Einbürgerungsverfahren.pdf | ||
| Geschäftsreglement Einbürgerungskommission | Geschäftsreglement Einbürgerungskommission.pdf |