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Schlichtungsbehörde im Mietwesen

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Verfahren werden durch die Schlichtungsbehörde terminiert. 

Aufgaben der Schlichtungsbehörde

  • Beratung in allen Mietfragen
  • Bei Streitigkeiten versuchen eine Einigung (Vergleich) zu erzielen
  • Entscheide zu fällen, im Rahmen der Befugnisse (Streitwert maximal Fr. 2'000.00)
  • Klagebewilligung erteilen

Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einer Vertretung der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigen Vorsitzenden.

Zusammensetzung Kommission

Präsident Danilo Clematide
Vermieter-Vertretung

Daniel Müller
Martin Meier

Mieter-Vertretung Mirjam Thierbach
Mathias Wottka

Das Sekretariat der Schlichtungsbehörde steht Ihnen gerne für Fragen rund um das Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Sie erreichen die Mitarbeitenden des Sekretariats direkt unter der Telefonnummer 058 346 83 83.

Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat keine rechtlichen Auskünfte zu mietrechtlichen Angelegenheiten geben kann. Für solche Anliegen wenden Sie sich bitte an eine juristische Beratungsstelle (z.B. Hauseigentümerverband oder Mieterverband).

Kontaktpersonen Schlichtungsbehörde im Mietwesen