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Case Management

Case Management KVG (Krankenversicherung)

Seit 1996 besteht in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht. Kommen versicherte Personen den Pflichten zur Zahlung der Versicherungsprämien und/oder Kostenbeteiligungen trotz Betreibungsandrohung nicht nach, erfolgt ein Eintrag auf einer kantonalen "Liste der säumigen Prämienzahler". Das bewirkt einen Leistungsaufschub: die Krankenkasse muss nur für Notfallbehandlungen aufkommen, Leistungserbringer können Leistungen verweigern.

Das Case Management KVG hat den Auftrag, mit betroffenen Personen Lösungen zu entwickeln, damit die Leistungssperre aufgehoben werden kann. Im Rahmen der Beratung durch das Case Management können Ausstände durch die Stadt Romanshorn unter Abschluss einer budgetkonformen Ratenzahlungsvereinbarung vorfinanziert werden und so der Leistungsaufschub aufgehoben werden. Das Case Management hat gemäss § 11 der kantonalen Verordnung zur Krankenversicherung weitreichende gesetzliche Möglichkeiten, die Einhaltung der Versicherungspflicht einzufordern.

Gemäss einem Beschluss des Stadtrates wird ab 01.01.2022 das Case Management intensiviert und verstärkt proaktiv auf säumige versicherte Personen zugehen.

Kontaktpersonen Case Management KVG