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Grundlagen

  • Bildungs- und Bewegungscampus 2016

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  • Romanshorner Stadtanalyse

    Die Weiterentwicklung von Romanshorn als Wohn- und Tourismusstandort bedarf eines vernetzten Vorgehens. Das zeigt eine aktuelle Studie von Espace Suisse, dem Verband für Raumplanung.

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  • Räumliche Entwicklungsstrategie 2015

    Die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) basiert auf den Zielen des Stadtrates, den Ergebnissen des breit angelegten öffentlichen Workshopverfahrens 2014 zu den Begegnungsräumen sowie auf verschiedenen Studien und stadtplanerischen Grundlagenarbeiten. Ausgerichtet ist die RES – analog zum Kommunalen Richtplan – auf einen Planungshorizont von 25 Jahren.

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  • Richtlinien zu höheren Häusern und Hochhäusern 2015

    Das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Thurgau vom 21. Dezember 2011 lässt nach § 24 zu, mittels Gestaltungsplan von der Regelbauweise gemäss Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) abzuweichen, wenn eine nachvollziehbare Konzeption für die baustrukturelle und qualitative Entwicklung vorliegt. Der Stadtrat von Romanshorn legt mit den Richtlinien zu höheren Häusern und Hochhäusern (vom 7. Juli 2015) eine solche Konzeption vor.

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  • Begegnungsräume Romanshorn – Empfehlungen der Bevölkerung an die Stadtentwicklung

    Über hundert Romanshornerinnen und Romanshorner haben die Gelegenheit zur Mitarbeit im Jahre 2014 genutzt. Sie haben sich mehrere Monate in Workshops engagiert und Leitsätze für die räumliche Entwicklung von Romanshorn formuliert. Am 18. September 2014 haben die Beteiligten diese Leitsätze im Plenum verabschiedet und am 22. November 2014 in einer Ausstellung der gesamten Bevölkerung präsentiert. Nun liegt die Broschüre dazu in Form von Empfehlungen vor. Die Empfehlungen richten sich primär an den Stadtrat und sind in den vier Bereichen «Wirtschaft&Verkehr», «Gastronomie & Einkaufen», «Kultur& Bildung» sowie «Freizeit& Sport» erarbeitet worden. Pro Bereich beschreiben vier bis fünf Leitsätze die Ziele der Stadtentwicklung. Zu jedem Leitsatz sind Ideen für die Umsetzung formuliert. Inhaltliche Überschneidungen zwischen den vier Bereichen werden bewusst stehen gelassen, da sie Hinweise auf die Synergien geben. Die Gruppen haben die räumlichen Schwerpunkte zu ihren Leitsätzen auf Karten festgehalten. Die Karten sind für die Broschüre grafisch einheitlich umgesetzt worden. Sie entsprechen inhaltlich den Originalen, die in der Dokumentation abgebildet sind.

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  • Altersstruktur der Bevölkerung

    Die Alterspyramiden zeigen die demografische Zusammensetzung der Romanshorner Bevölkerung Ende 2014 und zwei Jahre davor.

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  • Stadtentwicklungsworkshops 2014 – Ergebnisse

    An der Schlussveranstaltung zu den Stadtentwicklungsworkshops vom 22. November 2014 gab es folgende Präsentationen: Begrüssung (Stadtammann) Einführung (Stadtentwicklerin) Gruppe "Kultur und Bildung" Gruppe "Wirtschaft und Verkehr" Gruppe "Gastro und Einkaufen" Gruppe "Freizeit und Sport" Weiteres Vorgehen (Stadtammann)

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  • Verdichtungsstrategie 2013

    Die vom Büro Güller verfasste Studie "Verdichtungsstrategie und visuelle / räumliche Durchlässigkeit" zeigt die Entwicklungspotentiale für die Stadt Romanshorn auf und ist eine wichtige Grundlage für die Revision der Kommunalplanung.

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  • Wohnbevölkerungsentwicklung der letzten 20 Jahre

    Die Wohnbevölkerung von Romanshorn nimmt weiterhin stark zu.

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  • Agglomeration Amriswil-Romanshorn

    Die Agglomeration Amriswil-Romanshorn umfasst seit dem Jahr 1990 die fünf Gemeinden Amriswil, Hefenhofen, Romanshorn, Salmsach und Uttwil.

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  • Stadtlandschaftsterrassen und Landmarken

    Die Topografie der Stadt Romanshorn wird geprägt durch zwei Hangkanten, so dass drei Terrassen, nämlich die Uferterrasse, die mittlere und die obere Terrasse erlebbar sind.

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  • Wohnungsbelegungsdichte

    Seit dem Jahr 2010 wohnen in Romanshorn im Durchschnitt weniger als zwei Personen in einer Wohnung.

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  • Wohnungsbestand nach Zimmerzahl

    Im Zeitraum zwischen 2003 und 2012 ist der gesamte Wohnungsbestand in Romanshorn von 4'465 um 18.8 Prozent auf 5'306 Einheiten angewachsen. In derselben Zeitperiode nahm die Bevölkerungszahl von 9'123 um 12.4 Prozent auf 10'254 zu. Am meisten Wohneinheiten wurden in diesem Zeitraum im Segment der 4-Zimmer-Wohnungen (235) erstellt.

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  • Urbane Hangkulisse im Geländemodell

    Wichtigste Merkmale der Stadt Romanshorn sind der Hafen mit dem Bahnhof und weiteren prachtvollen Bauwerken sowie die urbane Hangkulisse mit ihrer dynamischen Form.

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  • Bevölkerungsentwicklung

    Sehr starke Entwicklungsimpulse erhielt Romanshorn während der Gründerzeit (Mitte 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg). Heute besteht in Romanshorn wiederum eine Aufbruchsstimmung.

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  • Rahmennutzungsplanänderung Güterschuppenareal 2012

    An der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2012 wurde auf dem ehemaligen Güterschuppenareal der SBB (heute Hafenpromenade) die Umzonung von Touristikzone in Hafenzone beschlossen.

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  • Hochausstudie 2010

    Das Büro Feddersen & Klostermann, Zürich, hat im Auftrag der Gemeinde Romanshorn eine Hochhausstudie erarbeitet. Abgeschlossen wurde die 49 Seiten umfassende Studie im Mai 2010.

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  • Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS 2008)

    Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist Romanshorn als Ortsbild von nationaler Bedeutung festgehalten (siehe ISOS, Band Thurgau, 2008).

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  • Grünstudien am See 2008

    Als Grundlage für einen möglichen Standort der Internationalen Gartenbauausstellung IGA 2017 im Bodenseeraum, haben im Jahr 2008 drei Landschaftsarchitekturbüros in Konkurrenz zueinander Potentialanalysen und Ideen für den seenahen Bereich der Gemeinde Romanshorn zusammengestellt.

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  • Richtplan Hafenareal 2002

    Der Richtplan Hafenareal umfasst das Gebiet der historisch gewachsenen Hafen- und Bahnanlagen von der Hafenstrasse bis zum Naturschutzgebiet Aachmündung sowie von der Bankstrasse/Neustrasse bis zum Seeufer. Er wurde vom Gemeinderat Romanshorn am 1. Oktober 2002 erlassen und vom Regierungsrat am 1. April 2003 (teilweise) genehmigt und ist behördenverbindlich.

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  • Schutzplan 2000

    Der Schutzplan 2000 wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Romanshorn am 2. Oktober 2000 erlassen und vom Regierungsrat am 7. August 2001 genehmigt. Er ist für die Grundeigentümer verbindlich.

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  • Kommunaler Richtplan 2000

    Der Kommunale Richtplan 2000 wurde vom Gemeinderat Romanshorn am 27. Juni 2000 erlassen und vom Regierungsrat am 7. August 2001 genehmigt. Nach § 15 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) bilden Richtpläne die Grundlage für die übrigen Planungsmassnahmen und sind behördenverbindlich.

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  • Leitbild 1999

    Von 1997 bis 1999 erarbeiteten 87 Personen in fünf Gruppen das Leitbild für Romanshorn. Es enthält konkrete Massnahmen und Aktivitäten.

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